Das tierschutzgerechte Töten von Hausgeflügel (Hühner, Puten, Gänse, Enten) setzt eine vorherige Betäubung des Tieres voraus. Um das Tier sicher betäuben und anschließend töten zu können, ist eine Fixierung notwendig. In Anlage 3 ist nach §13, Abs. 6 der Tierschutz-Schlachtverordnung der Kopfschlag als erlaubte Betäubungsmöglichkeit aufgelistet. Nach der Betäubung durch Kopfschlag hat ein sofortiges Töten durch Blutentzug oder Genickbruch (bis 5 kg/KGW) zu erfolgen.
Diese neuentwickelte Betäube-Töte-Zange vereint alle Anforderungen in einem Prozess. Das zu tötende Tier wird mit der einen Hand an den Beinen und Flügelenden fixiert. Mit der anderen Hand erfolgt die Betäubung mittels gezielten Schlag auf den Hinterkopf (zwischen Auge und Ohröffnung) mit dem starken und stabilen Schlag-/Rundrohrteil der BT-Zange. Danach den Kopf zwischen Schlagrohrteil und Genickbruchschenkel bringen und zusammendrücken. Die Platzierung der BT-Zange direkt hinter dem Kopf des Tieres sorgt für eine sichere Trennung von Kopf und Halswirbelsäule (zervikale Dislokation). Das Durchtrennung des Rückenmarks und die Unterbildung der Blutzufuhr zum Gehirn bedingen den sofortigen Tod des Tieres. Die Zange ermöglicht durch ihre verstärkte Ausführung den Kopfschlag des Geflügels zu Betäubung mit der Zange selbst und der anschließenden Trennung von Kopf und Halswirbelsäule (Genickbruch)
Wir vermarkten das Produkt im Auftrag der post.mortem Diagnostik, durch die auch Lieferung und Berechnung erfolgt.