Das tierschutzgerechte Töten von Hausgeflügel (Hühner, Puten, Gänse, Enten) setzt eine vorherige Betäubung des Tieres voraus. Um das Tier sicher betäuben und anschließend töten zu können, ist eine Fixierung notwendig. In Anlage 3 ist nach §13, Abs. 6 der Tierschutz-Schlachtverordnung der Kopfschlag als erlaubte Betäubungsmöglichkeit aufgelistet. Nach der Betäubung durch Kopfschlag hat ein sofortiges Töten durch Blutentzug oder Genickbruch (bis 5 kg/KGW) zu erfolgen.
Diese neuentwickelte Fixier-Betäube-Töte-Zange vereint alle drei Anforderungen in einem Prozess. Das Tier wird mit den beiden Zangenbacken sicher unterhalb des Kopfes fixiert, der Schlagarm trifft mit extremer Genauigkeit und hoher Schlagkraft den Kopf (Betäubung) und durch das Zusammendrücken der Zangenbacken findet eine Trennung von Kopf und Halswirbelsäule (Genickbruch; zervikale Dislokation) statt. Bei der zervikalen Dislokation kommt es zu einer Zerstörung des Rückenmarks, was einer neurophysiologischen Enthauptung entspricht. Durch die Durchtrennung des Rückenmarks und der Unterbildung der Blutzufuhr zum Gehirn tritt unmittelbar der Tod des Tieres ein. Nach der Durchtrennung des Rückenmarks kann es zu starken Flügelschlagen und Ruderbewegungen mit den Beinen kommen.
Wir vermarkten das Produkt im Auftrag der post.mortem Diagnostik, durch die auch Lieferung und Berechnung erfolgt.